Geschäftsanweisung zum AÜG 26. Januar 2012
In der Geschäftsanweisung zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), Stand Dezember 2011 der Bundesagentur für Arbeit ist festgelegt, dass Arbeitgeberzusammenschlüsse der Erlaubnispflicht nach dem AÜG unterliegen.
Siehe unter 1.1.5 Besondere Fallgestaltungen/-beispiele, Seite 6

