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Infozentrum Arbeitgeberzusammenschlüsse
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Arbeitgeberzusammenschlüsse bieten Lösungen!


In der Geschäftsanweisung zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), Stand Dezember 2011 der Bundesagentur für Arbeit ist festgelegt, dass Arbeitgeberzusammenschlüsse der Erlaubnispflicht nach dem AÜG unterliegen.
Siehe unter 1.1.5 Besondere Fallgestaltungen/-beispiele, Seite 6

Diese Webseite wurde im Rahmen des vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg und der Europäischen Kommission finanzierten Projekts „Arbeitgeberzusammenschlüsse – ein innovativer Ansatz zur Fachkräftesicherung und zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen“ gefördert.